Maschinen Vermietung

Da wir unsere Umbauten/Renovationen in der Regel selbst ausführen, sind unterdessen einige Gerätschaften/Maschinen auf unserem Hof zusammengekommen. Gerne können diese gemietet werden.

Bagger Neuson 38z

3.8 t, Powertilt, Humus- und Grablöffel

Putzrechen für Bagger

Eigenkonstruktion, wechselbare Aufnahmeplatte

Greifer zu Bagger

HUM 10 Aufnahme,
mit Bagger zu mieten

Leichtgut-Schaufel

2 Meter breit

Ballengabel hydraulisch

Euro 8 Aufnahme

Ballenspitz

Euro 8 Aufnahme

Siloballenzange

Euro 8 Aufnahme

Ster-Bündler

Euro 8 Aufnahme, 3-Punkt Anbau, mit Band und Klammern

Betonmischer für Traktor

600 l, mind. 60 PS Traktorleistung erforderlich

Vibroplatte

70 kg

Vibro-Nadel klein

220 V

Vibro-Nadel gross

380 V

Bohr- und Spitzhammer

220 V, SDS plus

Grabenstampfer

Benzin, 70 kg

Hochdruckreiniger

160 Bar, 380 V, Heisswasser

Schalungselemente für Betonsteine

4 Stück vorhanden,
Masse: 1.2 x 0.4 x 0.4 m

Kleinvieh-Transportanhänger

Volumen: 2.75 m3


Holzspaltmaschine

3-Punkt Aufnahme, Zapfwellenbetrieb, Spaltkraft ca. 12 Tonnen, verschiedenes Zubehör nach Bedarf dabei

MauKi (Mäusevernichter)

Benzin

Gras-Sägerät

3-Punkt Anbau

Mietbedingungen

Wer Interesse hat, eine dieser Maschinen zu mieten, der kann das Formular ausfüllen oder sich unter folgender Telefonnummer melden: 079 560 64 61. Gerne klären wir dann Genaueres oder beantworten noch offene Fragen.

Alle Maschinen, die wir vermieten, werden in sauberem und einsatzbereitem Zustand abgegeben. Schäden an Geräten sind unverzüglich zu melden und werden, sofern durch den Mieter verursacht, verrechnet. Werden die Geräte ungereinigt zurückgebracht, wird die Reinigung der Miete aufgerechnet. Die Maschinen sind in aufgetanktem Zustand wieder zurückzubringen. Der Transport wird grundsätzlich vom Mieter organisiert. Transporte durch den Vermieter (nach Absprache) werden verrechnet.

Die genauen Mietbedingungen für alle Mietobjekte entnimmst Du bitte den Mietbedingungen für Baumaschinen des Verbandes für Baumaschinenwirtschaft.

Zu Beachten ist, dass alle Geräte auf eigene Verantwortung genutzt werden. Für die Nutzung der Maschinen gelten im Grundsatz die SUVA Ausbildungs-Bedingungen.

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