Maschinen Vermietung
Da wir unsere Umbauten/Renovationen in der Regel selbst ausführen, sind unterdessen einige Gerätschaften/Maschinen auf unserem Hof zusammengekommen. Gerne können diese gemietet werden.

Bagger Neuson 38z
3.8 t, Powertilt, Humus- und Grablöffel
Putzrechen für Bagger
Eigenkonstruktion, wechselbare Aufnahmeplatte
Greifer zu Bagger
HUM 10 Aufnahme,
mit Bagger zu mieten

Leichtgut-Schaufel
2 Meter breit

Ballengabel hydraulisch
Euro 8 Aufnahme

Ballenspitz
Euro 8 Aufnahme

Siloballenzange
Euro 8 Aufnahme

Ster-Bündler
Euro 8 Aufnahme, 3-Punkt Anbau, mit Band und Klammern
Betonmischer für Traktor
600 l, mind. 60 PS Traktorleistung erforderlich

Vibroplatte
70 kg

Vibro-Nadel klein
220 V

Vibro-Nadel gross
380 V

Bohr- und Spitzhammer
220 V, SDS plus

Grabenstampfer
Benzin, 70 kg
Hochdruckreiniger
160 Bar, 380 V, Heisswasser

Schalungselemente für Betonsteine
4 Stück vorhanden,
Masse: 1.2 x 0.4 x 0.4 m

Kleinvieh-Transportanhänger
Volumen: 2.75 m3
Holzspaltmaschine
3-Punkt Aufnahme, Zapfwellenbetrieb, Spaltkraft ca. 12 Tonnen, verschiedenes Zubehör nach Bedarf dabei

MauKi (Mäusevernichter)
Benzin

Gras-Sägerät
3-Punkt Anbau
Mietbedingungen
Wer Interesse hat, eine dieser Maschinen zu mieten, der kann das Formular ausfüllen oder sich unter folgender Telefonnummer melden: 079 560 64 61. Gerne klären wir dann Genaueres oder beantworten noch offene Fragen.
Alle Maschinen, die wir vermieten, werden in sauberem und einsatzbereitem Zustand abgegeben. Schäden an Geräten sind unverzüglich zu melden und werden, sofern durch den Mieter verursacht, verrechnet. Werden die Geräte ungereinigt zurückgebracht, wird die Reinigung der Miete aufgerechnet. Die Maschinen sind in aufgetanktem Zustand wieder zurückzubringen. Der Transport wird grundsätzlich vom Mieter organisiert. Transporte durch den Vermieter (nach Absprache) werden verrechnet.
Die genauen Mietbedingungen für alle Mietobjekte entnimmst Du bitte den Mietbedingungen für Baumaschinen des Verbandes für Baumaschinenwirtschaft.
Zu Beachten ist, dass alle Geräte auf eigene Verantwortung genutzt werden. Für die Nutzung der Maschinen gelten im Grundsatz die SUVA Ausbildungs-Bedingungen.

